Verschiedenes ...
- zum oberen Video:"Der schönste Tempel Ägyptens (den keiner kennt!)" - auch daraus per Link = "DENDERA TEMPLE TO HATHOR" -
sowie -
= Screenshot - "Hathorsäule" aus Tempel von Dendera – Wikipedia - "Der Tempel von Dendera ist eine altägyptische Tempelanlage in Dendera, 55 km nördlich von Luxor in Oberägypten. Sie ist eine der wichtigsten Tempelstätten Ägyptens und war der Göttin Hathor gewidmet. Die Anlage liegt im Bezirk der antiken Provinzhauptstadt Tentyris, die während einiger Epochen der ägyptischen Geschichte als wichtiges religiöses Zentrum galt. Der heutige Tempelkomplex gehört zu den am besten erhaltenen ägyptischen Tempeln dieser Zeit. .... Die heutige Tempelanlage stammt aus griechisch-römischer Zeit, basiert jedoch auf Vorgängerbauten, die bis ins Alte Reich zurückreichen. In Dendera lassen sich Kulte der Hathor anhand einiger Quellen und Funde bis in prähistorische Zeit zurückverfolgen. Nach Texten in den Krypten wurde die Gründungsurkunde in prädynastischer Zeit geschrieben und tauchte angeblich zur Zeit von Cheops in einer Kiste im königlichen Palast von Memphis wieder auf.[1] Der frühe Tempel wurde während der Regierungszeit von Pepi I. ausgebaut, der als erster Pharao den Titel „Sohn der Hathor, der Herrin von Dendera“ trug, was auf eine besondere Stellung Denderas in der 6. Dynastie hindeutet. ....." - daraus auch in Rubrik :"Startseite La Vie" -
- und zu "Hathor" auch in den Rubriken :"Startseite La Vie/Verschiedenes Drei" -
- sowie auch = Urlaub in Luxor? - Diese 4 Orte müssen Sie besuchen! - wie Ich auch allgemein seinen Kanal = Mein Reisetagebuch - empfehlen kann, denn darin zeigt er die verschiedenen Kulturen.
griechisch-römischer Zeit - "Die griechisch-römische Zeit im Alten Ägypten begann mit der Machtübernahme durch Alexander den Großen 332 v. Chr. und endete wahlweise mit dem Tod (395 n. Chr.) des Kaisers Theodosius I. oder mit dem Ende der römischen Herrschaft im 7. Jahrhundert n. Chr. ........." -
- und zu = "Ein Obelisk am Eingang des Tempels von Luxor" - in Rubrik :"Verschiedenes Zwei" -
---
- zum oberen Video auch = Pascal-Prozess - "Der Pascal-Prozess war ein Strafprozess vor dem Landgericht Saarbrücken, der den mutmaßlichen Mord an einem Jungen namens Pascal aufklären sollte, der im Herbst 2001 spurlos verschwunden war. Das fast dreijährige Verfahren, das als einer der spektakulärsten und langwierigsten Prozesse der saarländischen Justizgeschichte gilt,[1] endete vor der 1. Strafkammer im September 2007 nach 147 Verhandlungstagen und 294 Zeugenvernehmungen[2] mit Freisprüchen für alle zwölf Angeklagten.[3] Die Anklageschrift hatte den vier Frauen und acht Männern vorgeworfen, an der Vergewaltigung und Tötung des damals fünf Jahre alten Jungen im Hinterzimmer einer Kneipe beteiligt gewesen zu sein. Ein Mitangeklagter, dessen Verfahren zuvor abgetrennt worden war, wurde nach zwei Verhandlungstagen zu sieben Jahren Haft verurteilt. Die Hauptangeklagte, die Wirtin der Kneipe, erhielt wegen Drogendelikten eine Bewährungsstrafe von einem Jahr. Am 13. Januar 2009 verwarf der Bundesgerichtshof die Revision der Staatsanwaltschaft,[4] somit sind die Freisprüche rechtskräftig. Vom mutmaßlichen Opfer fehlt bis heute jede Spur. .... Unabhängig davon ging das Jugendamt des damaligen Stadtverbands Saarbrücken bereits seit geraumer Zeit einem Fall von möglicher Kindeswohlgefährdung im Burbacher Milieu nach. Es betraf einen sechsjährigen Jungen, von der Polizei und den Medien „Kevin“ (auch: „Andreas“, „Andi“, „Tobias“, „Bernie“) benannt. Besagter „Kevin“ (* 8. Januar 1995) war leiblicher Sohn und fünftes Kind der „Andrea M.“, sein Vater unbekannt, alle Geschwister bereits nach Geburt zur Adoption freigegeben.[7] Die als debil beschriebene Mutter war als Gelegenheitsprostituierte im Umfeld der Burbacher „Tosa-Klause“ bekannt, einer 1999 eröffneten kleinen Stehkneipe mit Straßenverkauf, direkt an der viel befahrenen ♁Hochstraße Nummer 76, vis-à-vis vom Saarländischen Landesamt für Soziales. Die hilflose Frau stand unter Betreuung der Kneipenwirtin „Christa W.“ und wohnte zusammen mit „Kevin“ auch in deren Haus im Saarbrücker Vorort Riegelsberg. Bald häuften sich Hinweise von Polizei, Nachbarschaft und Kindergarten, dass es dem Jungen dort nicht gut gehe. Da sich die Vorwürfe immer wieder zerstreuen ließen, geschah jahrelang nichts. Erst im Januar 2001 kam es zur Inobhutnahme, begründet mit starken Anzeichen von Misshandlung, Verwahrlosung und Verhaltensauffälligkeiten des Kindes, nicht jedoch wegen eines Missbrauchsverdachts. Nachfolgend wurde „Kevin“ einer anderen (zweiten) Pflegefamilie zugeführt.[8] Vom verschwundenen Pascal fehlte auch nach einem Jahr intensivster Ermittlungsarbeit jede Spur. Gleichzeitig, in einer (dritten) Pflegefamilie angekommen, berichtete „Kevin“ ab Herbst 2002 zunächst über erlittene Misshandlungen und schon bald, dass er und auch Pascal, den er gut gekannt haben wollte, von einer Gruppe Erwachsener sexuell missbraucht worden seien. Die durch Erzählungen des Kindes aufgeschreckte Pflegemutter führte teils handschriftliche, teils auf Tonband aufgezeichnete Gesprächsprotokolle nachfolgend den Behörden zu. Damit lieferte sie auch einen Erfolg versprechenden Ermittlungsansatz in dem schon seit Monaten stillstehenden Fall Pascal.[9] Nach der Schilderung des nun achtjährigen „Kevin“ bestehe diese Gruppe regelmäßig gegen Kinder übergriffiger Erwachsener aus der Wirtin der Tosa-Klause „Christa W.“ sowie mehreren Stammgästen des Lokals. Die polizeilichen Ermittlungen der neu eingerichteten Soko „Riegel“ (in Anlehnung an den Wohnort der Wirtin) wendeten sich nun gegen diesen als „Tosa-Gemeinschaft“ benannten Personenkreis; im Februar 2003 ergingen Haftbefehle gegen die Wirtin und etwa zwei Dutzend Stammgäste.[10] Mehrere Beschuldigte machten gegenüber der Polizei belastende Angaben. Die leibliche Mutter des „Kevin“,[11] Belastungszeugin und letztlich auch Beschuldigte „Andrea M.“ gab an, dass Pascal in die Kneipe gelockt, mehrfach vergewaltigt und anschließend mit einem Kissen erstickt worden sei. Die Leiche habe man in einem Müllsack in einer Sandgrube im französischen Schœneck verscharrt. Daraufhin wurde die Grube im April 2003 wochenlang von einer 70-köpfigen Einsatzgruppe der Polizei durchsucht.[12] Ein Leichnam konnte jedoch nicht gefunden werden. Der Polizei wird Fehlverhalten vorgeworfen: Sie habe schon länger durch einen Informanten von Kindesmissbrauch in der „Tosa-Klause“ gewusst, ohne einzugreifen. Durch Hinweise aus Nachbarschaft und Kindergarten hätte das Jugendamt bereits Jahre vor der Inobhutnahme des „Kevin“ Kenntnis von Missständen gehabt, ohne jemals wirksam einzuschreiten. Tonbänder, auf denen „Kevins“ Pflegemutter Gespräche mit ihm aufgezeichnet hatte, verschwanden auf dem Weg vom Jugendamt zum Gericht. Einer der Beschuldigten, der von den Medien mit „Peter Sch.“ benannt und als geistig zurückgeblieben beschrieben wurde, gestand, „Kevin“ und Pascal missbraucht zu haben. Er habe sich in einem Hinterzimmer der Kneipe an den Kindern vergangen und der Wirtin dafür jeweils 20 Mark bezahlt. Nachdem das Verfahren gegen ihn von der Staatsanwaltschaft abgetrennt worden war, verurteilte ihn das Landgericht Saarbrücken im Oktober 2003 nach zwei Verhandlungstagen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren. In den Medien wurde dieser erste Prozess als Schnellverfahren kritisiert, bei dem der Angeklagte nur von einem Arbeitsrechtler verteidigt worden war.[14] Der Prozess gegen weitere zwölf Angeklagte – vier Frauen und acht Männer – begann am 20. September 2004. Zu Beginn wurde mit einem Urteil bis Jahresende gerechnet.[15] Die Anklage stützte sich hauptsächlich auf die Zeugenaussage von „Andrea M.“, die sie vor Gericht zunächst auch wiederholte, später aber widerrief.[16] Auch weitere Angeklagte belasteten sich gegenseitig und widerriefen ihre Aussagen später. Sonstige Beweise gab es nicht: weder wurde Pascals Leiche noch das Fahrrad, mit dem er am Tag seines Verschwindens unterwegs war, gefunden. ... Im Verlauf des Prozesses geriet die Verhandlung immer weiter ins Stocken. Auch kam Kritik gegen die Ermittlungsbehörden auf: man hätte die Beschuldigten, die zum Teil als geistig minderbegabt und alkoholkrank beschrieben wurden,[18] bei ihren Aussagen psychisch und auch körperlich unter Druck gesetzt. Weiterhin erweckte ein psychologisches Gutachten Zweifel an der Glaubwürdigkeit von „Kevins“ Aussagen. Bis Juni 2006 entließ das Gericht sämtliche Angeklagten aus der Untersuchungshaft, da es keinen dringenden Tatverdacht mehr gegen sie sah, sondern nur noch einen hinreichenden Tatverdacht. Das Verfahren gegen einen weiteren Angeklagten wurde wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt. Am 23. August 2007 forderte der Oberstaatsanwalt in seinem Plädoyer für elf der Angeklagten Freiheitsstrafen, in fünf Fällen davon lebenslang; einer der Angeklagten sei freizusprechen.[19][20] Die Verteidiger plädierten durchweg auf Freispruch. Die Angeklagten hatten am 31. August 2007 das letzte Wort und beteuerten erneut ihre Unschuld. Nach 147 Verhandlungstagen und 294 Zeugenvernehmungen wurden alle zwölf Angeklagten am 7. September 2007 freigesprochen. Nicht ausgeräumte Zweifel an der Schuld der Angeklagten machten nach Aussage des Vorsitzenden Richters Ulrich Chudoba diese Entscheidung unabwendbar.[21] Wegen eines Drogendelikts wurde die Wirtin der Tosa-Klause zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. In der Öffentlichkeit stieß das Urteil auf breite Kritik. Der damalige Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion und spätere Bundesminister der Justiz Heiko Maas erklärte: „Ich finde die Freisprüche zum Kotzen. Es ist unfassbar, dass es in einem der aufwändigsten Prozesse der deutschen Justizgeschichte nicht gelungen ist, den Tatvorwurf des Mordes und des Missbrauchs an einem kleinen Kind zu beweisen. Heute haben viele den Glauben an den Rechtsstaat verloren.“[22] Die Deutsche Kinderhilfe sprach von einem „schwarzen Tag für kindliche Opfer in deutschen Strafverfahren“.[23] Die Spiegel-Reporterin Gisela Friedrichsen verglich den Fall aufgrund massiver Vorverurteilung durch zahlreiche Medien, offensichtlicher Aussagesuggestion und -nötigung durch die Polizei, widerstreitender und sich gegenseitig beschuldigender Zeugenaussagen, wiederholter Aussagewiderrufe sowie deutlicher, auf das Aussageergebnis Missbrauch hinzielender Befragungssuggestion mit dem Montessori-Prozess (1992–1995) und den Wormser Prozessen (1994–1997). Gegen die Freisprüche von vier Angeklagten, unter anderem auch gegen den Teilfreispruch der Wirtin der „Tosa-Klause“, legte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Mit Urteil vom 13. Januar 2009 bestätigte der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofes jedoch das Urteil des Saarbrücker Landgerichts. Nach Ansicht des BGH sind die Freisprüche nicht zu beanstanden. Fehler bei der Beweiswürdigung könne man nicht feststellen, das Urteil sei sorgfältig und eingehend begründet. ..." -
- die "Tosa-Klause" auch hierin = Gottverdammte Päderasten - luebeck-kunterbunt.de - vorzufinden -
- zu = ".... 16 Wer einen Menschen raubt, gleichgültig, ob er ihn verkauft hat oder ob man ihn noch in seiner Hand vorfindet, hat den Tod verdient. .... 23 Ist weiterer Schaden entstanden, dann musst du geben: Leben für Leben, 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme....." - in Rubrik :" Startseite La Vie" -
Sowie - auch "interessant" = Tanja Gräff - Ein ungeklärter Fall - "... Der Kriminalfall Tanja Gräff Am 7. Juni 2007 verschwand die damals 21-jährige Studentin Tanja Gräff aus Trier scheinbar laut- und spurlos vom Sommerfest der Fachhochschule Trier. Ihr letztes registriertes Lebenszeichen stammte von ihrem letzten Telefonat um 04:12:59 Uhr aus der Karthäuser- Funkzelle, die sowohl verschiedene Bereiche des FH-Geländes als auch Bereiche des sogenannten Roten Felsens tangierte. Nach dem Verschwinden der Studentin Tanja Gräff folgten zahlreiche Vernehmungen und medienwirksame Aktionen, die allesamt laut Ermittler in 36.000 Blatt Papier festgehalten wurden. Man setzte Drohnen, Hubschrauber, Sonarboote, Hunde und Hundertschaften ein, die, ausgehend von Trier bis ins benachbarte Luxemburg, die gesamte Umgebung nach Tanja abgesucht haben sollen. Ein bis dahin angeblich nie dagewesener Einsatz von Mensch und Material im Zuständigkeitsbereich der Kripo Trier. Am Montag, dem 11. Mai 2015, wurden in Trier-Pallien, am Fuße des Roten Felsens, die sterblichen Überreste von Tanja Gräff im Rahmen privat veranlasster Rodungsarbeiten durch einen Forstarbeiter gefunden. Der Fundort/die Absturzstelle befand sich ca. 800 Meter vom Festgelände des Sommersfestes der FH Trier entfernt. Zeitnah veranstalteten die Ermittlungsbehörden Trier zwei Pressekonferenzen. In der ersten Pressekonferenz vom 12. Mai 2015 nahmen die zuständigen Ermittler Bezug auf die Auffindestelle und kaprizierten sich hauptsächlich auf die Verteidigung der erfolglosen Suchaktionen, insbesondere das Fehlschlagen jeglicher Polizeiaktionen im Bereich des Roten Felsens. In der zweiten Pressekonferenz vom 9. Juli 2015 stellte unter anderem der Mainzer Gerichtsmediziner Professor Urban sein Gutachten über das Verletzungsmuster am Skelett der Tanja Gräff und die daraus zu ziehenden Rückschlüsse bezüglich einer Geschehenshypothese der geneigten Hörerschaft vor. Zusammenfassend wurde der Öffentlichkeit mitgeteilt, dass neben den sterblichen Überresten auch persönliche Gegenstände gefunden wurden. Besonders hervorzuheben seien einige kleine Likörfläschchen der Marke Berentzen-Apfel und ein Reagenzglas. Ohne es explizit zu behaupten, wurde durch diese Mitteilung suggeriert, dass sich Tanja alleine sinnlos betrunken habe, eventuell, und dafür spräche das Reagenzglas, auch noch Drogen im Spiel gewesen seien und infolgedessen das verstörte Mädchen völlig desorientiert vom Roten Felsen gestürzt sei. Die Medien, vom Fernsehen bis zur Presse, wie beispielsweise die Süddeutsche Zeitung oder das Hamburger Abendblatt, griffen diese These auch brav auf. Und so mutierte das einst angenommene Kapitaldelikt schließlich zu einem durch Alkoholmissbrauch beeinflussten Unfall beziehungsweise unter vorgehaltener Hand zum Suizid. Gemäß dem fragwürdigen Abschlussbericht der Staatanwaltschaft Trier vom 22. Juni 2017 ist der Fall für die Ermittlungsbehörden geklärt. Zurück bleibt die Mutter, die bis an ihr Lebensende ertragen soll, dass ihre Tochter Tanja im höchst fragwürdigen Gutachten einer Polizeipsychologin des LKA Mainz als mutmaßlich psychisch angeschlagene Person mit Alkoholproblem und sozialer Isolierung beschrieben wurde. Im Zuge einer dritten Pressekonferenz zwei Jahre später wurde die Einstellung der Ermittlungen verkündet und der Fall als Unfall abgetan. ...." -
- und Jenes so unter = Todesfall Tanja Gräff – Wikipedia - "Der Todesfall Tanja Gräff beschäftigte, zunächst als Vermisstenfall, jahrelang die deutsche Öffentlichkeit. Die deutsche Studentin Tanja Gräff (* 23. Dezember 1985 in Trier; † mutmaßlich 7. Juni 2007 ebenda) galt nach ihrem überraschenden Verschwinden am frühen Morgen des 7. Juni 2007 nach einem Sommerfest der Fachhochschule Trier jahrelang als vermisst. Am 11. Mai 2015 wurden ihre sterblichen Überreste in Trier-Pallien unweit des Hochschulgeländes unterhalb des „Roten Felsens“ gefunden. Die Ermittlungen ergaben keine Hinweise auf ein Gewaltverbrechen, sodass von einem Unfall (Klippensturz) ausgegangen wurde. Das Ermittlungsverfahren wurde im Juni 2017 eingestellt. Am späten Abend des 6. Juni 2007 besuchte die Lehramtsstudentin Tanja Gräff mit befreundeten Kommilitonen ein jährlich stattfindendes Sommerfest auf dem Gelände der FH Trier. Unter geschätzt 10.000 Besuchern verloren sich die Freunde nach und nach aus den Augen. Gegen 3:30 Uhr wurde Gräff von einem Bekannten in der Nähe der Bühne gesehen, der sie fragte, ob sie sich mit ihm auf den Heimweg machen wolle. Ein unbekannter, etwa 1,80 Meter großer Mann soll sich plötzlich eingemischt haben, mit der Aufforderung, der Bekannte solle „Tanja in Ruhe“ lassen. Da Gräff nach Aussage des Freundes den Mann anscheinend kannte, brach er kurz darauf ohne sie auf. Gegen 4 Uhr wurde sie auf dem Parkplatz der FH von mehreren Zeugen gesehen. Diese berichteten übereinstimmend, dass sich Tanja Gräff telefonisch mit einem Bekannten in der Innenstadt verabredet habe. Anschließend soll sie in die Runde gefragt haben, wie man um diese Zeit noch zum Nikolaus-Koch-Platz in der Innenstadt von Trier komme. Auch diesen Personen fiel nichts Ungewöhnliches am Verhalten Tanjas auf; sie soll gut gelaunt gewesen sein. Zeugen erinnern sich, dass hinter Tanja zwei junge Männer standen, von denen einer näher beschrieben werden konnte.[1] ... Ein Ohrenzeuge sagte aus, in seiner Wohnung nahe dem Parkplatz bei der Talstation der stillgelegten Trierer Kabinenbahn um 4:30 Uhr von einem lauten, panischen Frauenschrei geweckt worden zu sein. Die Sachverständigen der Kripo Trier stellten allerdings 2015 in einem phonetischen Gutachten fest, dass selbst ein lauter Schrei an der Absturzstelle am roten Felsen in der Nähe der Fachhochschule von dem Zeugen nicht zu hören gewesen wäre.[3] Der Zeuge widersprach in einer Dokumentation, er habe die Schreie bei dem Experiment „sehr wohl“ gehört.[4] Siehe dazu unten. Eine Gruppe weiterer Zeugen gab an, zwischen 5 Uhr und 5:30 Uhr auf einem Fußweg eine Frau, die Tanja Gräff ähnelte, mit einem Mann streiten gesehen zu haben. Zu dieser Zeit hat ein Veranstaltungshelfer, der gerade Sperrzäune abbaute, an einer anderen Stelle des Geländes etwas Ähnliches mitverfolgt: Er sagte aus, einen Streit zwischen einer Frau, die ebenfalls Tanja Gräff gewesen sein könnte, und einem dunkelhaarigen Mann beobachtet zu haben. Der Mann habe demnach auf die Frau eingeredet, während diese sich verwahrt haben soll, er solle sie „nicht anpacken“, sie wolle „nur noch nach Hause“. Eine Gruppe Jugendlicher, die sich in der Nähe aufhielt, sei dann auf den Streit aufmerksam geworden. Zwei Männer der Gruppe seien zu dem Paar gegangen, woraufhin sich der Mann entfernt haben soll. Etwa 10 Minuten später will der Veranstaltungshelfer durch das heruntergekurbelte Beifahrerfenster am Steuer eines blauen Peugeot 307 den Mann das Gelände verlassen haben sehen. Das Kennzeichen bestand gemäß der Aussage des Zeugen aus schwarzen Ziffern auf gelbem Grund. Nachdem Tanja Gräff zwei Tage lang verschwunden geblieben war, leitete die Polizei eine Großfahndung ein.[5][6] Ein freiwilliges Wegbleiben oder gar Suizid galten von Beginn an als unwahrscheinlich, da Tanja Gräff als sehr zuverlässig galt, in sozial stabilen Verhältnissen lebte und konkrete Pläne für ihre Zukunft hatte. Soweit bekannt, führte Gräff außer ihrer weißen Umhängetasche, ihrem Handy und etwas Bargeld nichts mit. Mehrmals wurden das gesamte umliegende Gebiet sowie angrenzende Abschnitte der Mosel und mehrere Baggerseen gründlich durchsucht, ohne Hinweise auf das Schicksal der verschwundenen jungen Frau zu finden. ... Der Fahrer des blauen Peugeot wurde nie identifiziert; auch eine Gruppe möglicher Zeugen, die seinerzeit vom Bauzaunhelfer beobachtet worden war, konnte die Polizei nie namentlich ermitteln. Mangels neuer Spuren löste man die Sonderkommission FH der Polizei im Januar 2009 auf. Von Herbst 2010 bis November 2011 befasste sich nochmals eine dreiköpfige Ermittlergruppe mit dem Fall. Der aufgekommene Verdacht, der belgische Serienmörder Ronald Janssen könnte etwas mit dem Fall Tanja Gräff zu tun haben, erhärtete sich nicht. Ein Zeuge berichtete, am 9. Juni 2007 – zwei Tage nach dem Verschwinden – gegen Mitternacht in Homburg einen Mann beobachtet zu haben, der eine wimmernde Frau auf seinen Schultern zu einem weißen Peugeot Kombi trug.[7] Auch hier ergaben sich keine weiteren Anhaltspunkte. Eine Vorstellung des Falls in Aktenzeichen XY … ungelöst Spezial Wo ist mein Kind? am 30. März 2011 lieferte keine neuen Erkenntnisse.[8][9] Aufgrund eher vager Aussagen der in der Tatnacht überwiegend alkoholisierten Zeugen konnte bislang kein Fahndungsbild gefertigt werden. ... Bei Rodungsarbeiten auf einem schwer zugänglichen Gelände am Fuß der dort fast 50 Meter hohen Felswand in Trier-Pallien wurden am 11. Mai 2015 Gräffs sterbliche Überreste, ihr Studentenausweis sowie Bekleidung, Schmuckstücke und ein Handy gefunden.[11][12] Am 12. Mai 2015 bestätigten Polizei und Staatsanwaltschaft in einer Pressekonferenz offiziell, dass es sich bei der Leiche um die vermisste Tanja Gräff handelt. ... Erst nach dem Fund der sterblichen Überreste Gräffs wurde bekannt, dass die eingesetzte Sonderkommission der Polizei bereits zu Beginn der Ermittlungen eine Psychologin des LKA Mainz mit einem Gutachten der Verstorbenen beauftragt hatte. Dieses war zu dem Schluss gekommen, dass Gräff am Abend ihres Verschwindens gehofft hatte, einem jungen Mann aus ihrem Freundeskreis, für den sie sich interessiert hatte, näherzukommen. Diese Hoffnung habe sich nicht erfüllt. Daher sei Gräff möglicherweise gekränkt und in einem psychisch labilen Zustand gewesen und habe angetrunken nach einem Ort gesucht, wo sie allein sein konnte. So habe sie sich in der Nacht allein auf den Weg durch den Wald zum Roten Felsen gemacht. Durch ihre Trunkenheit habe sie mutmaßlich die dort drohende Gefahr unterschätzt und sei durch einen Fehltritt abgestürzt. Auch eine gewollte Selbsttötung sei aufgrund ihrer damaligen seelischen Ausnahmesituation nicht auszuschließen. Der leitende Staatsanwalt Peter Fritzen kommentierte in seiner abschließenden Pressekonferenz, das Gutachten zeige eine mögliche Erklärung dafür auf, warum Gräff in der Nacht am Roten Felsen war, es sei jedoch kein Beweis. Die Absturzstelle sei mit einem 1,20 Meter hohen Sperrzaun geschützt – jenseits des Zauns verlaufe aber ein Trampelpfad, der darauf hindeute, dass sich offenbar immer wieder Menschen dort absichtlich oder versehentlich hinbegeben. Die Polizei nehme nach Würdigung aller Indizien und Umstände abschließend einen Unfall als Absturzursache an. ..." -